Informationen zur Datenverarbeitung in den ALV-Informationssystemen

In den Informationssystemen der Arbeitslosenversicherung (ALV) werden Personendaten gespeichert und bearbeitet. Die vorliegenden Informationen geben Ihnen einen Überblick darüber, was unter Personendaten zu verstehen ist, wie diese verarbeitet werden und wer darauf Zugriff erhält. Ausserdem erfahren Sie, welche Rechte stellensuchende Personen in diesem Zusammenhang haben.


Kurzinformation


Was sind Personendaten?

Unter «Personendaten» sind alle Angaben und Informationen zu verstehen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen. Die Verarbeitung der Personendaten erfolgt immer auf Basis einer gesetzlichen Grundlage oder nach der Zustimmung der betroffenen Person.

Die anwendbaren gesetzlichen Grundlagen sind im letzten Kapitel dieser Seite aufgelistet. Nähere Informationen zu Personendaten können dem Datenschutzleitfaden AVIG & AVG entnommen werden.


Informationssysteme der Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung unterscheidet zwischen mehreren Informationssystemen. Unten finden Sie eine kurze Beschreibung dieser Systeme, die wichtigsten verarbeiteten Daten und die zentralen Zugriffsberechtigten. Eine umfassende Aufstellung der verarbeiteten Daten und der Zugriffsberechtigungen ist in der ALV-Informationssystemeverordnung festgehalten.


An wen dürfen die Daten weitergegeben werden?

Die Daten der Informationssysteme dürfen unter gewissen Bedingungen an Behörden weitergegeben werden. Welche Bedingungen dies sind, ergibt sich aus Artikel 97a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und Artikel 34a des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Zu den betroffenen Behörden gehören beispielsweise die kantonalen Steuerbehörden, das Bundesamt für Statistik oder Strafuntersuchungsbehörden.

Für die Forschung sind die Daten der Informationssysteme ebenfalls sehr wichtig. Deshalb können Personendaten einmalig an Forschungsinstitutionen übermittelt werden, sofern die betroffenen Personen schriftlich ihre Einwilligung dazu gegeben haben. Keine Einwilligung ist nötig für rein statistische, anonymisierte oder pseudonymisierte Daten, oder wenn die Bekanntgabe einem übergeordneten Interesse entspricht. Ebenso ist keine Einwilligung nötig für Befragungen und Forschungsvorhaben, die im Auftrag des SECO durchgeführt werden.


Welche Rechte habe ich?

Stellensuchende Personen haben das Recht, kostenlos und in verständlicher Form über die Verwendung ihrer Daten informiert zu werden.

Während einer Rahmenfrist für den Leistungsbezug können versicherte Personen ausserdem verlangen, die über sie gespeicherten Daten berichtigen oder ergänzen zu lassen.

Die gespeicherten Daten müssen nach ihrer letzten Verarbeitung fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Daten, die nicht für statistische Zwecke aufbewahrt werden müssen, werden anschliessend gelöscht.


An wen kann ich mich wenden?

Stellensuchende Personen können sich an das RAV wenden, sofern Daten betroffen sind, die beim RAV im Zusammenhang mit der Beratung oder Vermittlung bearbeitet werden. Personen, die bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind, können sich für Auskünfte an ihre Arbeitslosenkasse wenden, sofern Daten zur Arbeitslosenentschädigung betroffen sind.

Personen, die nicht mehr bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet sind und Auskünfte zu ihren gespeicherten Daten wünschen, können sich an folgende Adresse wenden:

Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Arbeitsmarkt und Arbeitslosenversicherung
Holzikofenweg 36, 3003 Bern


Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu den verarbeiteten Daten in den Informationssystemen der Arbeitslosenversicherung, den Zugriffsrechten und der Regelung der Datenweitergabe finden Sie in den folgenden Grundlagen:

- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), insbesondere Art. 97a
- Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), insbesondere Art. 34a
- ALV-Informationssystemeverordnung (ALV-IsV), insbesondere Anhänge 1-3
- Leitfaden zur Bearbeitung von Personendaten in den Bereichen AVIG und AVG der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung (SECO) (Datenschutzleitfaden AVIG & AVG)

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/arbeitslos-was-tun-/informationen-zur-datenverarbeitung.html