Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)

Die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) stärkt die Zusammenarbeit und macht institutionelle Grenzen zu echten Chancen. Dafür braucht es die Stärken aller. IIZ umfasst die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Institutionen aus den folgenden Bereichen:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Invalidenversicherung
  • Sozialhilfe
  • Integration von Zugewanderten
  • Berufsbildung

Die IIZ verfolgt das übergeordnete Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Sie stellt den Menschen ins Zentrum und schafft Mehrwert für die Praxis. Die Nationale IIZ gestaltet zudem die Rahmenbedingungen für eine pragmatische und verbindliche Zusammenarbeit. Damit Schnittstellen zu Nahtstellen werden. So wird nachhaltige berufliche wie auch soziale Integration ermöglicht.

Sind Sie betroffen?
Ihre RAV-Personalberaterin bzw. Ihr RAV-Personalberater kann Sie unterstützen und darüber informieren, wie das IIZ-Vorgehen organisiert ist.
Hier gelangen Sie zu allen kantonalen IIZ Fachstellen.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/arbeitslos-was-tun-/interinstitutionelle-zusammenarbeit-iiz.html