Stellensuchende haben die Möglichkeit, sich im Job-Room über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)» beim RAV anzumelden.
Nach der Anmeldung beim RAV können Sie sich im Job-Room für ein Benutzerkonto registrieren und damit auf zahlreiche weitere eServices zugreifen:
• Online-Einreichung des Formulars «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen»
• Online-Einreichung des Formulars «Angaben der versicherten Person»
• Hochladen der Bewerbungsunterlagen
• Einrichten eines Job-Alerts
• Einrichten von Stellenmerklisten
Informationen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg finden Sie unter Ukraine-Krieg – Informationen für Stellensuchende und Arbeitgeber.
Die Arbeitslosigkeit muss persönlich gemeldet werden. Dies kann online über den eService «Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV)» erfolgen oder durch persönliches Erscheinen beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). Melden Sie sich möglichst frühzeitig an, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre AHV-Versichertennummer (auf AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte).
Innerhalb von 15 Tagen nach der Anmeldung werden Sie zu einem Erstgespräch beim für Sie zuständigen RAV eingeladen. Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
- Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Ausländerausweis)
- Nachweis der Arbeitsbemühungen
- Alle weiteren Informationen, die das RAV verlangt
- Formular «PD U2», sofern Sie als Bürger oder Bürgerin eines EU/EFTA-Staates bereits Leistungen der ALV eines EU/EFTA-Staates beziehen und in der Schweiz eine Stelle suchen
Schon während der Kündigungsfrist ist Ihnen das RAV bei der Stellensuche behilflich, um möglichst zu vermeiden, dass Sie arbeitslos werden.
Die RAV-Personalberater/innen pflegen zahlreiche Kontakte mit Arbeitgebern in Ihrer Region und haben mit diesen Vertrauensbeziehungen aufgebaut. Dadurch werden diese in vielen Fällen bereits sehr frühzeitig über freie Stellen informiert. Es lohnt sich deshalb, die Hilfe des RAV in Anspruch zu nehmen!
Während des Anmeldeprozesses werden Sie über die Ihnen zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Arbeitslosenkassen informiert. Sie können eine Arbeitslosenkasse frei wählen, sind dann aber während der gesamten Rahmenfrist an diese gebunden. Die Arbeitslosenkasse klärt Ihre Anspruchsberechtigung ab und richtet die Ihnen zustehenden Leistungen monatlich aus.
Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten (die Ihnen jeden Monat von Ihrer Arbeitslosenkasse ausbezahlt wird), müssen Sie der gewählten Arbeitslosenkasse folgende Dokumente einreichen:
- das Formular «Antrag auf Arbeitslosenentschädigung»
- die Arbeitgeberbescheinigungen der letzten zwei Jahre
- die weiteren Informationen, welche die Arbeitslosenkasse verlangt
- das Formular «PD U1», sofern Sie aus einem EU/EFTA-Mitgliedstaat in die Schweiz kommen
Reichen Sie alle nötigen Daten und Dokumente immer so früh wie möglich und vollständig ausgefüllt ein, damit Ihre Arbeitslosenkasse die Höhe Ihrer Entschädigung so schnell wie möglich festlegen und auszahlen kann.