AVIG-Revisionen

Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Diese am 29. September 2023 vom Parlament angenommene Teilrevision des AVIG erlaubt Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern, die KAE beziehen, die Betreuung der Lernenden im Betrieb fortzusetzen, wenn deren Ausbildung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass die Ausbildung der Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn ihr Lehrbetrieb Kurzarbeit beansprucht. Die angepasste AVIV regelt die Frist zur Einreichung des Bewilligungsantrags für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.

Diese Gesetzes- und Verordnungsänderungen erfolgen aufgrund der Annahme der Motion 16.3884 Bühler durch das Parlament im Juni 2019.

Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner (Medienmitteilung des Bundesrates, 15.02.2023)

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung ist verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022.

Das Parlament hat 14. Juni 2024 die Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) beschlossen. Die Teilrevision «Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen» schafft insbesondere Rechtsklarheit beim Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK) und erweitert für junge Erwachsene die Teilnahme an Berufspraktika. Damit wird die Motion Müller 20.3665 «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» erfüllt. Zugleich wird das Optimierungspotenzial bei den Angeboten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für junge Erwachsene umgesetzt, welches im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Jositsch 20.3480 identifiziert wurde.

Die Referendumsfrist ist am 3. Oktober 2024 ungenutzt verstrichen.

Nach der Vernehmlassung der betroffenen Verordnungen ist die Inkraftsetzung der Gesetzes- und Verordnungsänderungen voraussichtlich per 1. Januar 2026 vorgesehen. 

Arbeitslosenkassen sollen effizienter und transparenter werden (Medienmitteilung des Bundesrates, 29.11.2023)

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die eingegangenen Stellungnahmen sind verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022 (admin.ch).


Abgeschlossene Revisionen

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 die Inkraftsetzung der Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) per 1. Juli 2021 beschlossen. Damit werden Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung vereinfacht und der administrative Aufwand für Unternehmen reduziert. Er hat auf das gleiche Datum die entsprechende Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und die neue ALV-Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) in Kraft gesetzt.

Arbeitslosenversicherungsgesetz: Bundesrat beschliesst Inkraftsetzung der Änderungen (Medienmitteilung, 26.05.2021)
 

 
 
 
https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/projekte-massnahmen/avig-revision.html