In Beantwortung der vom Parlament angenommenen Motion Bühler 16.3884 verabschiedete der Bundesrat am 15. Februar 2023 den Erlassentwurf und die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) betreffend Kurzarbeitsentschädigung (KAE) für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Diese Revision sieht vor, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die KAE beziehen, die Ausbildung von Lernenden fortsetzen können, um eine Unterbrechung der Ausbildung während der KAE zu vermeiden. Das Parlament wird ab der Sommersession 2023 über diese Gesetzesänderung beraten.
Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung ist verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022.
Am 29. November 2023 hat der Bundesrat zudem den Erlassentwurf und die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) «Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen» verabschiedet. Die Teilrevision schafft insbesondere Rechtsklarheit beim Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK). Damit soll die Motion Müller 20.3665 «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» erfüllt werden. Zugleich wird mit einer Erweiterung der Teilnahme an Berufspraktika das Optimierungspotenzial bei den Angeboten der Arbeitslosenversicherung (ALV) für junge Erwachsene umgesetzt, welches im Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Jositsch 20.3480 identifiziert wurde. Zuvor dauerte die Vernehmlassung vom 9. Dezember 2022 bis am 20. März 2023. Den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat ebenfalls zur Kenntnis genommen. Das Parlament wird ab der Frühjahrssession 2024 über diese Gesetzesänderung beraten.
Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie die eingegangenen Stellungnahmen sind verfügbar unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2022 (admin.ch).