KAE im Zusammenhang mit den US-Zöllen

Das SECO verfolgt die aktuellen Entwicklungen rund um die US-Zölle aufmerksam. In den untenstehenden Informationen ist festgehalten, was die Betriebe in diesem Zusammenhang bezüglich Kurzarbeitsentschädigung (KAE) spezifisch zu beachten haben.

Generell gilt auch bei der KAE im Zusammenhang mit den US-Zöllen das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG). Die grundlegenden Informationen dazu finden Sie auf der Seite KAE Normalfall.

Die ALV bietet über die eServices im Job-Room die Möglichkeit, die Prozesse im Zusammenhang mit der KAE effizient und digital abzuwickeln. Voraussetzung ist eine vorgängige Registrierung der Betriebe über Job-Room, die einige Tage beansprucht. Unternehmen wird empfohlen, sich auch ohne akuten Bedarf zu registrieren, um bei Bedarf rasch handlungsfähig zu sein.

B_Prozess Web DE ab April 23
https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeitsentschaedigung/kae-us-zoelle.html