Kurzarbeitsentschädigung

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

KAE Normalfall

Informationen zur KAE gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)

KAE US-Zölle

Was Betriebe bezüglich KAE im Zusammenhang mit den US-Zöllen spezifisch zu beachten haben

KAE Energiemarktlage

Spezifische Informationen zur KAE im Zusammenhang mit der aktuellen Energiemarktlage

Unrechtmässiger Leistungsbezug

Das SECO verfolgt festgestellte unrechtmässige Leistungsbezüge konsequent

 
 
 
 
https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/versicherungsleistungen/kurzarbeitsentschaedigung.html