Rückkehr in die Schweiz

Sie besitzen die Schweizer Staatsbürgerschaft und planen Ihre Rückkehr in die Schweiz? Folgende Organisationen stehen Ihnen dafür zur Seite:

  • Falls Sie planen, in weniger als zwei Monaten in die Schweiz zurückzukehren, können Sie sich bei Ihrer Ankunft an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Ihrer Wohnregion wenden. Die RAV-Personalberaterinnen und  -berater sind geschulte Fachleute, die Sie begleiten und bei der Stellensuche aktiv unterstützen.
  • Falls Ihr Umzug in die Schweiz erst in mehr als zwei Monaten geplant ist, können Sie die Beratung bei der Stellensuche in Anspruch nehmen. Dazu füllen Sie bitte das Anmeldeformular aus und schicken es zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen per E-Mail an die Adresse: laurent.hodio@bs.ch.
    Zu beachten ist, dass der Beratungsdienst für Auslandschweizerinnen bzw. Auslandschweizer selbst nicht direkt Stellen vermittelt.
  • Die Konsularische Direktion des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unterstützt Sie ebenfalls mit dem Ratgeber «Rückkehr Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer» und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema.
  • Die Auslandschweizer-Organisation ASO informiert Sie über die administrativen Schritte, die Sie vor der Abreise bzw. Ihrer Ankunft in der Schweiz erledigen müssen.
     

Wichtig für die Rückkehr aus dem EU/EFTA-Raum

Falls Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wohnhaft sind und dort gearbeitet haben, können Sie sich bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in der Schweiz anmelden. Sie haben jedoch nur Anspruch auf Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung, wenn Sie über genügend schweizerische Beitragszeit verfügen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie noch vor Ihrer Rückkehr in die Schweiz bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes in der EU/EFTA einen Leistungsexport beantragen (PD U2). Das Land, aus dem Sie in die Schweiz zurückkehren, wird Ihnen dann während einer von ihm festgelegten beschränkten Dauer (max. 3–6 Monate) Arbeitslosenentschädigung bezahlen.

Formular PD U2 − Portable Documents (PD, tragbare Dokumente)
Bewilligung des Erhalts von Leistungen bei Arbeitslosigkeit während der Stellensuche in einem anderen Land. Das Formular PD U2 wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land ausgestellt, aus dem Sie in die Schweiz zurückkehren.
Weitere Informationen zum Formular PD U2 finden Sie hier (PDF, 113 kB, 26.09.2017).

Formular PD U1 − Portable Documents (PD, tragbare Dokumente)
Bescheinigung der Versicherungszeiten, die bei der Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind. Das Formular PD U1 wird von der öffentlichen Arbeitsvermittlungsstelle oder vom zuständigen Sozialversicherungsträger in dem Land bzw. den Ländern ausgestellt, in dem bzw. denen Sie erwerbstätig waren.
Weitere Informationen zum Formular PD U1 finden Sie hier (PDF, 117 kB, 26.09.2017)

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/rueckkehr/rueckkehr-in-die-schweiz.html