Rückkehr in Drittstaaten

Kontaktieren Sie die konsularische Vertretung Ihres Herkunftslandes, um Informationen über die Rückkehr zu erhalten.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) liefert Ihnen hier Informationen zu Fragen bezüglich sozialer Sicherheit, wenn Sie definitiv in einen Drittstaat zurückkehren.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/rueckkehr/rueckkehr-in-drittstaaten.html