Stellenmeldepflicht ab 2025

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart.

Die Quoten werden gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate in Berufsarten gemäss der Schweizerischen Berufsnomenklatur CH-ISCO-19 des Bundesamtes für Statistik (BFS) berechnet.

Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2025 (PDF, 163 kB, 28.11.2024)

Mit dem Check-Up 2025 können Sie einfach und schnell prüfen, ob Ihre Stelle meldepflichtig ist.


Erläuterungen zur Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2025

Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Alle Berufsarten, die im 2024 meldepflichtig waren, sind dies auch im Jahr 2025. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die 2025 der Meldepflicht unterstehen, sind die Hilfsarbeiterinnen und Hilfsarbeiter im Bau mit 89 080 Erwerbstätigen. Neu meldepflichtig sind unter anderem Führungskräfte in Vertrieb und Marketing mit 45 180 Erwerbstätigen und Servicehilfskräfte in Restaurants mit 33 497 Erwerbstätigen. Während im Jahr 2024 etwa 3,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, steigt diese Quote im Jahr 2025 auf etwa 6,5 Prozent.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/stellenmeldepflicht/stellenmeldepflicht-ab-2025.html