Massnahmen bei Massenentlassungen

Drohende Betriebsschliessungen und Massenentlassungen ziehen vielschichtige berufliche und menschliche Probleme nach sich. Eine frühzeitige und professionelle Unterstützung für die betroffenen Personen ist entscheidend, damit sie eine neue Stelle finden. Nicht alle Betriebe können eine solche professionelle Unterstützung anbieten. In solchen Fällen hilft die kantonale Amtsstelle (KAST) gerne weiter.
 

Ablauf

Bei Bekanntgabe der Massenentlassung kontaktiert der Betrieb umgehend die KAST, um Massnahmen zur Unterstützung der möglicherweise betroffenen Mitarbeitenden festzulegen. Der Unterstützungsplan wird so ausgestaltet, dass er auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden abgestimmt ist und einen problemlosen Stellen- oder beruflichen Wechsel ermöglicht.
 

Finanzierung

Die Arbeitslosenversicherung kann die vorgeschlagenen Massnahmen mitfinanzieren. Dabei berücksichtigt sie die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Mittel und die Kosten der Massnahme.

Das vom Kanton genehmigte Finanzierungsgesuch muss beim SECO mindestens eine Woche vor Beginn der Massnahme eingereicht werden.


Unterstützungsmassnahmen

Die Arbeitslosenversicherung kann drei Arten von Massnahmen übernehmen:


Weiterführende Informationen und Kontakt

Die zuständige kantonale Amtsstelle steht Ihnen für weiterführende Informationen gerne zur Verfügung.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/massenentlassungen/massnahmen.html