Einreise und Aufenthalt

Detaillierte Informationen über Einreise, Aufenthalt und Arbeitsbewilligungen in der Schweiz finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Weitere praktische Informationen zu Ihrer Einreise und Ihrem Aufenthalt in der Schweiz werden Ihnen hier auf der Webseite ch.ch zur Verfügung gestellt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen (SEM)

Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit für EU/EFTA

Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten.

Weiterführende Informationen finden Sie hier auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Sie können sich hier beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) online registrieren.

https://www.arbeit.swiss/content/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/berufliche-mobilitaet-in-der-eu-efta---eures/einreise-und-aufenthalt.html