Meldeverfahren

Ausländische Erwerbstätige aus den EU/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während bis zu 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr arbeiten.

Sie können sich sich hier beim Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) registrieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier beim Staatssekretariat für Migration (SEM).
 

https://www.secoalv.admin.ch/content/secoalv/de/home/menue/unternehmen/europaeische-arbeitsvermittlung---eures/meldeverfahren.html