- Differenz zwischen Stichtag (letzter Tag im Monat) und dem Geburtsdatum (Jahr und Monat) der betreffenden Person.
- Die Klassenbildung erfolgt in Schritten von fünf Jahren.
Arbeitslose im Alter von 50 bis 64 Jahren.
Zahl der registrierten Arbeitslosen am Stichtag (letzter Tag des Monats) geteilt durch die Zahl der Erwerbspersonen, multipliziert mit 100.
- Die Zahl der Erwerbspersonen wird dabei durch das Bundesamt für Statistik im Rahmen Strukturerhebungsdaten zum Erwerbsleben der Bevölkerung (mittels Stichprobe) erhoben.
Sie beträgt seit 1. Jan. 2020: 4‘597‘259 Personen (3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2018 bis 2020). Von 2017 bis 2019: 4'636'100 Personen (3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2015 bis 2017). Von 2014 bis 2016: 4'493'249 Personen (3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2012 bis 2014). Von 2010 bis 2013: 4'322'899 Personen (Strukturerhebungsdaten des Jahres 2010). Von 2000 bis 2009: 3'946'988 Personen (Volkszählung VZ-2000). Von 1990 bis 1999: 3'621'716 Personen (VZ-1990).
- Die vom SECO verwendeten Erwerbspersonenzahlen enthalten im Unterschied zu den vom Bundesamt für Statistik publizierten Zahlen auch die Anzahl der erwerbstätigen Diplomaten und internationalen Funktionäre mit Wohnsitz in der Schweiz.
- Vollzeit
90% oder mehr der betriebsüblichen Arbeitszeit. - Teilzeit
Weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit.
- Selbständig
Inhaber einer Einzelunternehmung oder unbeschränkt haftender Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft. - Kaderfunktion
Mit Leitungs-, Koordinations- und Kontrollaufgaben beauftragt.
- Fachfunktion
Mit Aufgaben von erheblicher Schwierigkeit betraut, die unter eigener Verantwortung ausgeführt werden. - Hilfsfunktion
Ausführung von einfachen Arbeiten, welche keine besondere berufliche Ausbildung erfordern. - Lernende
Abschluss bzw. Abbruch der Lehre oder einer gleichwertigen Ausbildung. - Praktikant
Schul- oder Hochschulabgänger/in mit kurzer (i.d.R. 3-6 Monate), praktischer Erfahrung in einem Beruf.
- Schüler / Student
Abschluss bzw. Abbruch einer Ausbildung an einer Schule.
- Heimarbeit
Tätigkeit in der eigenen Wohnung im Auftrag eines Betriebes.
Systematik gemäss Schweizer Berufsnomenklatur CH-ISCO-19.
Zuordnung nach der zuletzt ausgeübten Tätigkeit.
Der letzte Arbeitstag des Monats gilt als Stichtag.
Differenz in Tagen zwischen Stichtag und dem Anmeldedatum, abzüglich der Zeitspanne, in der die betroffene Person nicht als arbeitslos gilt (Programme zur vorübergehenden Beschäftigung, Zwischenverdienst etc.).
Bei den Ausgesteuerten handelt es sich um Personen, die entweder ihren Höchst anspruch auf Taggelder ausgeschöpft haben, oder deren Anspruch auf Arbeitslosentaggelder nach Ablauf der zweijährigen Rahmenfrist erloschen ist, und die anschliessend keine neue Rahmenfrist eröffnen können. Die Aussteuerung erfolgt in dem Monat, in dem das letzte Taggeld bezogen worden ist.
Der Höchstanspruch hängt von der Beitragszeit und dem Alter (oder Invaliditäts-grad) ab.
Seit dem 1. April 2011 gilt die folgende Regelung:
- Personen welche in den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit während mindestens 12 aber weniger als 18 Monaten Arbeitslosenversicherungs-prämien bezahlt haben, können maximal 260 Taggelder beziehen.
- Personen mit einer Beitragszeit ab 18 Monaten haben Anspruch auf 400 Taggelder.
- 520 Taggelder beträgt der Höchstanspruch von Personen mit einer Bei-tragsdauer von mindestens 22 Monaten, die entweder älter als 55 Jahre sind, oder die eine Invaliditäts-Rente beziehen, welche einem Invaliditäts-grad von mindestens 40 % entspricht.
- Anspruch auf maximal 200 Taggelder haben Personen bis 25 Jahre und ohne Unterhaltspflichten, welche eine Beitragsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen.
- Wer von der Beitragszeit befreit ist, kann maximal 90 Taggelder beanspruchen.
- Personen, deren Rahmenfrist innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters beginnt, können zusätzlich 120 Taggelder beziehen.
Während der Geltungsdauer der COVID-19-Verordnung der Arbeitslosenversicherung, d.h. zwischen März und Ende August 2020, konnten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder beziehen.
Erwerbstätige (ab einer Arbeitsstunde pro Woche) plus Erwerbslose unter der Wohnbevölkerung.
Die Zahl der Erwerbspersonen fliesst über den Nenner in die Berechnung der Arbeitslosenquote ein und tangiert über deren Feingliederung (nach Regionen, Kantonen, Nationalitäten, Altersklassen, Geschlecht) diverse Tabellen in der Arbeitsmarktstatistik des SECO. Ausnahme: Die Arbeitslosenquote zu den Wirtschaftszweigen und den Berufen wird nicht über die Zahl der Erwerbspersonen, sondern über die Zahl der Erwerbstätigen berechnet.
Die Zahl der Erwerbspersonen wird seit 2010 im Rahmen von Strukturerhebungen zum Erwerbsleben der Bevölkerung durch das Bundesamt für Statistik als jährlich durchgeführte Stichprobe erhoben. Solche jährlich durchgeführte Strukturerhebungen können zu sogenannten Mehrjahres-Poolings zusammengefasst werden. Vorteil eines solchen Vorgehens ist eine breiter abgestützte Datenbasis im Erwerbspersonenbereich. Das SECO setzt für die Berechnung der Arbeitslosenquoten deshalb die Arbeitslosenzahlen ab 1. Jan. 2020 ins Verhältnis zu den Erwerbspersonenzahlen aus dem 3-Jahres-Pooling der Strukturerhebungsdaten 2018 bis 2020.
Durch die Abstützung auf die Stichprobenmethode kann der Nenner der Arbeitslosenquote häufiger angepasst werden als unter der Volkszählungsmethode vor dem Jahr 2010 (Vollerhebung alle 10 Jahre).
Die vom SECO verwendeten Erwerbspersonenzahlen umfassen auch die Diplomaten und internationalen Funktionäre mit Wohnsitz in der Schweiz.
(Bis 31.12.1999 wurden der Berechnung der Arbeitslosenquote die Erwerbspersonen ab 6 Arbeitsstunden pro Woche zugrunde gelegt. Diese Basis ist nicht mehr verfügbar).
Bei der 'Erwerbssituation bei Anmeldung' wird die Situation eingegeben, welche sich auf die Zeit vor der Anmeldung zur Stellensuche bezieht. diese Variable wird nur bei der Anmeldung der stellensuchenden Person erfasst. Die 'Erwerbssitua-tion bei Anmeldung' wird beim Fertigstellen der Anmeldung der stellensuchen-den Personen nach festgelegten Reglen in die 'Erwerbssituation aktuell' transferiert.
- Vorher erwerbstätig
Als 'vorher erwerbstätig' gelten Stellensuchende, deren letzte selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 2 Jahre vor der Anmeldung beim Arbeitsamt endete. Dazu gehören auch die Lernenden und Praktikanten. - Erstmals auf Stellensuche
Erstmals auf Stellensuche sind Personen, welche nach Beendigung ihrer Ausbildung (Schule, Studium) erstmals eine Stelle suchen. (Personen, die während der Ausbildung mindestens ein Jahr gearbeitet haben und somit taggeldberechtigt sind, gelten als ‘vorher erwerbstätig’.) - Wiedereintritt ins Erwerbsleben
Wiedereintritt ins Erwerbsleben liegt vor bei Personen, die wieder eine Stelle suchen, nachdem sie ihre Erwerbstätigkeit aus irgendwelchen Gründen (z.B. Heirat, Krankheit, Unfall, militärische Schulen, Strafvollzug, vorzeitige Pen-sionierung) für mindestens 2 Jahre aufgegeben hatten. - Teilweise arbeitslos mit ungekündigter Teilzeitstelle
Dazu gehören Personen mit einer ungekündigten Teilzeitbeschäftigung bei einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90%, welche eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung suchen (AVIG Art. 10, Abs. 2 Bst. b).
- Teilweise arbeitslos mit gekündigter, befristeter Teilzeitstelle
Dazu gehören Personen mit einer gekündigten oder befristeten Teilzeit-beschäftigung bei einem Beschäftigungsgrad von weniger als 90%, welche eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung suchen (AVIG Art. 10, Abs. 2 Bst. b). - Vollzeitstelle ungekündigt
Stellensuchende mit einer ungekündigten Vollzeitstelle üben eine Erwerbs-tätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 90% aus.
- Vollzeitstelle, gekündigt, befristet
Stellensuchende mit einer gekündigten oder befristeten Vollzeitstelle üben eine Erwerbstätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 90% aus.
In der ‘Erwerbssituation bei Anmeldung’ wurde die Situation eingegeben, welche sich auf die Zeit vor der Anmeldung zur Stellensuche bezieht. Im Verlaufe der Stellensuche werden vom AVAM-Benutzer laufend die Änderungen in der aktuellen Erwerbssituation erfasst. Einige Änderungen erfolgen teilweise auch durch automatische Mutationen. Auf Basis der aktuellen Informationen sowie der erfassten Mutationen wird die ‘Erwerbssituation berechnet’ gebildet.
- Code 20: Ganzarbeitslose, bei gesuchtemBeschäftigungsgrad >= 90%
- Code 21: Teilweise Arbeitslose, bei gesuchtem Beschäftigungsgrad <90%
- Code 22: Teilweise arbeitslos (hat Teilzeitstelle), ungekündigt
Falls ein Stellensuchender seine Teilzeitstelle verliert und nicht eine andere Teil- oder Vollzeitstelle gefunden hat, muss die ‘Erwerbssituation aktuell’ auf ‘arbeitslos’ mutiert werden. - Code 23: Teilweise arbeitslos (hat Teilzeitstelle), gekündigt, befristet Wenn das Kündigungsdatum erreicht ist und der Stellensuchende nicht eine andere Teil- oder Vollzeitstelle gefunden hat, muss die ‘Erwerbssituation aktuell’ auf ‘arbeitslos’ mutiert werden.
- Code 24: Zwischenverdienst
- Code 25: Vollzeitstelle, ungekündigt
Falls eine Person die Vollzeitstelle verliert und der Stellensuchende nicht eine andere Teil- oder Vollzeitstelle gefunden hat, muss die ‘Erwerbs-situation aktuell’ auf ‘arbeitslos’ mutiert werden. Wenn dies nicht geschieht, wird der Stellensuchende zu Beginn einer Rahmenfrist mit Anspruch auf Taggelder automatisch auf ‘arbeitslos’ mutiert. Bei einer Wiederanmeldung in einer laufenden Rahmenfrist mit Anspruchscode ‘Anspruchsberechtigt’ erfolgt ebenfalls eine automatische Mutation, wenn das Datum ‘Stellen-antritt ab’ erreicht ist.
Personen, die eine neue Stelle gefunden haben und in der Probezeit nicht abgemeldet werden, müssen auf 'Vollzeitstelle, ungekündigt' mutiert werden. - Code 26: Vollzeitstelle, gekündigt, befristet
Falls eine Person die Vollzeitstelle verliert bzw. wenn das Kündigungsdatum erreicht ist und der Stellensuchende nicht eine andere Teil- oder Vollzeit-stelle gefunden hat, muss die ‘Erwerbssituation aktuell’ auf ‘arbeitslos’ mutiert werden. Wenn dies nicht geschieht, wird der Stellensuchende zu Beginn einer Rahmenfrist mit Anspruch auf Taggelder automatisch auf ‘arbeitslos’ mutiert. Bei einer Wiederanmeldung in einer laufenden Rahmenfrist mit Anspruchscode ‘Anspruchsberechtigt’ erfolgt ebenfalls eine automatische Mutation, wenn das Datum ‘Stellenantritt ab’ erreicht ist. - Code 27: Beschäftigungsmassnahmen
- Code 28: Bildungsmassnahmen
- Code 29: Spezielle Massnahmen
Dazu gehören Personen mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ), Personen mit Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträgen (PEWO), Personen mit Ausbil-dungszuschüssen (AZ) und Personen mit Leistungen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (SE). - Code 30: In kantonaler Beschäftigungsmassnahme
Personen in kantonalen Beschäftigungsmassnahmen, für welche kein entsprechender AMM-Entscheid vorhanden ist (Geldgeber ist dafür ent-weder die Arbeitslosenhilfe oder die kantonale Fürsorge), müssen als ‘In kantonaler Beschäftigungsmassnahme’ erfasst werden. Nach dem Ende der Beschäftigungsmassnahme muss die ‘Erwerbssituation aktuell’ wieder auf ‘arbeitslos’ mutiert werden. Findet die Person während der kantonalen Massnahme ein Voll- oder Teilzeitstelle, so muss eine entsprechende Mutation erfolgen. - Code 31: Auf Stellensuche im Ausland
- Code 32: Krankheit, Unfall, Militär, Mutterschaft, Zivildienst
Für die obenstehenden Ereignisse muss ein Stellensuchender während mindestens 27 Tagen von den Arbeitsbemühungen befreit sein. - Code 33: Nicht vermittlungsfähig
- Aufgrund fehlender Werte aggregiert sich nicht in allen Tabellen die Summe der Einzelwerte auf das ausgewiesene Total.
- ... Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus statistischen Gründen nicht aufgeführt.
- - Wert genau Null
Die offenen Stellen werden den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
i.d.R. freiwillig gemeldet. Auf den 1. Juli 2018 wurde jedoch die Stellenmelde-pflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweiz-weit eingeführt. Das hat seit Juli 2018 zu einer starken Zunahme der statistisch erfassten offenen Stellen geführt. Seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Stellenmeldepflicht der Berufsgruppen wird jährlich überprüft und aktualisiert
Arbeitslose im Alter von 15 - 24 Jahren.
- Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Kürzung der Arbeitszeit oder eine vollständige temporäre Betriebseinstellung mit in der Regel entsprechender Lohnkürzung, wobei das Arbeitsverhältnis weiter dauert.
- Ebenfalls als solche berücksichtigt werden Arbeitsausfälle als Folge behörd-licher Massnahmen oder anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände. Im Einzelfall kann auch eine einzelne Betriebsabteilung einem Betrieb gleichgestellt werden. Die Einführung von Kurzarbeit in einem Betrieb soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung bietet somit den Unternehmern eine Alternative zu Entlassungen.
- Statistisch erfasst wird die von den Kassen abgerechnete und ausbezahlte Kurzarbeit. Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur abgerechneten Kurzarbeit erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar.
Personen, die seit über einem Jahr arbeitslos sind.
- Von der Arbeitslosenversicherung finanzierte Programme mit dem Zweck, die berufliche Eingliederung bzw. Wiedereingliederung der Versicherten zu erleichtern. Sie ermöglichen den Teilnehmenden, ihre beruflichen Qualifika-tionen zu erhalten und neue Fähigkeiten zu fördern.
- Die vorübergehende Beschäftigung kann auch im Rahmen von Berufsprak-tika in Unternehmen und in der Verwaltung oder in Motivationssemestern für Schulabgänger erfolgen.
- Personen, welche bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Personen eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht.
- Ganzarbeitslose suchen eine Vollzeitstelle (Beschäftigungsgrad ab 90%); teilweise Arbeitslose eine Teilzeitstelle (Beschäftigungsgrad < 90%).
- Personen, die bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum registriert, jedoch im Unterschied zu den Arbeitslosen entweder nicht sofort vermittel-bar sind oder aber über eine Arbeit verfügen.
- Die registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden entsprechen der Differenz zwischen dem Total der registrierten Stellensuchenden und den Arbeitslosen.
- Als Kategorien der registrierten nichtarbeitslosen Stellensuchenden werden die Anzahl Personen in Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung, in Umschulung oder Weiterbildung, im Zwischenverdienst sowie Übrige ausgewiesen.
Alle arbeitslosen und nichtarbeitslosen Personen, welche beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum gemeldet sind und eine Stelle suchen.
Methode, welche die Elimination der saisonalen Komponente einer Zeitreihe erlaubt. (Berechnung des Trends). Es wird das Saisonbereinigungsverfahren X-13 verwendet. Das Verfahren berechnet die Zeitreihe mit jedem zusätzlichen Wert neu, so dass die bereinigten Werte von einem Monat zum anderen variieren können.
Dazu gehören:
- Personen während der Kündigungsfrist
- Personen, die wegen Krankheit, Militärdienst oder aus anderen Gründen nicht sofort vermittelbar sind
- Personen mit Einarbeitungszuschüssen
- mit Pendler- und Wochenaufenthalterbeiträgen
- mit Leistungen zur Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
- Umschulungs- und Weiterbildungsmassnahmen (Kurse) bezwecken die rasche und wesentliche Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit eines Versicherten auf dem Arbeitsmarkt. Die Massnahme kann auch als Ausbildungspraktikum bei einer Unternehmung oder im Rahmen einer Übungsfirma erfolgen.
- Nichtarbeitslose Nichtarbeitslose in Umschulung/Weiterbildung sind Personen, welche gemäss Artikel 60 Absatz 4 des Arbeitslosenversiche-rungsgesetzes während der Dauer der Umschulungs- oder Weiterbildungsmassnahme nicht vermittelbar sind. (Sie werden in Tabelle T2c der Pressedokumentation in der Statistik zur Erwerbssituation der nichtarbeitslosen Stellensuchenden ausgewiesen.
- Arbeitslose in Umschulung/Weiterbildung müssen hingegen eine Ausbil-dung zu Gunsten einer neuen Arbeitsstelle sofort beenden. Die Anzahl dieser Personen wird auf Seite 6 unten angezeigt.
- Der Variationskoeffizient (VK) ist ein relatives Streuungsmass zur Beschrei-bung der Genauigkeit eines Schätzwertes. Der Variationskoeffizient errechnet sich aus der Standardabweichung einer Stichprobenverteilung dividiert durch den Mittelwert dieser Verteilung, multipliziert mit 100. (Der Variationskoeffizient beschreibt damit die relative Standardabweichung einer Stichprobenverteilung und ermöglicht damit, bei Verteilungen mit unterschiedlichen Mittelwerten die Variabilität der Messwerte miteinander zu vergleichen).
- Mit dem Variationskoeffizienten kennzeichnet das SECO bei den Arbeitslosenquoten die Genauigkeit der Erwerbspersonenzahl (des Nenners der Arbeitslosenquote) mit Buchstaben: A bedeutet eine mögliche Abweichung der Erwerbspersonenzahl vom wahren Wert um 0.0 bis 1.0 %, B um 1.1 bis 2 %, C um 2.1 bis 5 %, D um 5.1 bis 10 %. Arbeitslosenquoten, die auf Erwerbspersonen mit einem Variationskoeffizient von über 10 % beruhen, werden nicht veröffentlicht.
Der Arbeitslose ist vermittlungsfähig, wenn er bereit, in der Lage und berechtigt ist, eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
Systematik gemäss NOGA 2008 (NOmenclature Générale des Activités économiques).
- Zugänge in die Arbeitslosigkeit setzen sich zusammen aus der Anzahl An-meldungen von arbeitslosen Stellensuchenden plus der Anzahl Statuswech-sel (Mutationen) von nichtarbeitslos auf arbeitslos.
- Entsprechend setzen sich die Abgänge zusammen aus den Abmeldungen der Arbeitslosen und den Mutationen von ‚arbeitslos’ auf ‚nichtarbeitslos’.
Zusätzlich sind auf Niveau Gesamtschweiz auch andere Flüsse mess- und ausweisbar:
- Zu- und Abgänge in den Aggregaten 'stellensuchend' oder
'nichtarbeitslos',
- Unteraggregate nichtarbeitslos,
- offene Stellen
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbstän-diger Erwerbstätigkeit, das ein Bezüger von Arbeitslosenentschädigung zur Vermeidung oder Verringerung der Arbeitslosigkeit in der Bezugsperiode erzielt.