Die Projektplanung sieht eine gestaffelte Einführung von ASAL 2.0 vor.
Die produktive Teileinführung von ASAL 2.0 für die Abwicklung und Auszahlung der Kurzarbeits- und der Schlechtwetterentschädigung ist über Ostern 2023 plangemäss umgesetzt worden. Aus der operativen Nutzung resultieren wertvolle Rückmeldungen und Erkenntnisse, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Einführung des Gesamtsystems zu berücksichtigen sind.
Die Planung zur Einführung der Insolvenzentschädigung auf Anfang Juni 2024 ist im Januar 2024 von Projektausschuss und -auftraggeber genehmigt worden.
Da die Umsetzung der Arbeitslosenentschädigung und des Bereichs «Internationales» in ASAL 2.0 mehr Zeit erfordert, wird die Gesamtplanung angepasst mit dem Ziel, diese im April 2024 von der Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung genehmigen zu lassen.
Die Vollzugsstellen werden laufend über den Stand der Planung informiert, damit sie die für die Einführung erforderlichen Aktivitäten mit zeitlichem Vorlauf planen und dann termingerecht durchführen können – mit begleitenden Unterstützungsleistungen durch das Projekt digiFIT.